Ab dem 1. März 2021 ist das öffentliche Eislaufen unter Einhaltung der COVID-19 Schutzmassnahmen für die Kinder bis zu 20 Jahren gestattet.
Wir bitten euch, die Regeln einzuhalten, damit wir die Eisbahn öffnen können. Falls die Regeln missachtet werden, werden die gesetzlichen Massnahmen eingeleitet.
Folgendes muss eingehalten werden:
•Benützung der Eisbahn unter 20 Jahren erlaubt.
•Das Tragen einer Maske ist auf dem Eisbahnareal Wichel obligatorisch.
•Die Maske kann während der Ausübung der sportlichen Tätigkeit entfernt werden, unter der Bedingung, dass die Distanz eingehalten wird (=15m2 pro Person). Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Maske getragen werden.
•Kinder unter 12 Jahren sind nicht verpflichtet, eine Maske zu tragen.
•Körperkontakt ist bis auf weiters für das öffentliche Eislaufen untersagt.
•Sobald sich mehr als 15 Personen auf dem Eis befinden, muss die Eisfläche geteilt werden, somit sich max. 15 Personen in einer Hälfte aufhalten.
•Maximal sind 30 Personen auf dem Eis erlaubt.
Wir danken euch, für das Einhalten der Massnahmen und damit unsere Kinder noch einige Tage das freie Eislaufen benützen können.